Da es immer wieder Fragen zum Prüfungspass gerade im 2. Abschnitt gibt, hier eine Erläuterung/Kommentierung.
Anmerkung zum allg. pädag. Teil: die Anleitung bezieht sich nur darauf, wie der Prüfungspass auszufüllen ist. Es müssen aber alle Kurse der allg. pädag. Ausbildung trotzdem absolviert werden (siehe nächste Grafik)
Prüfungspass § 34 Pädagogik und Fachdidaktik:
Da pro Lehramtfach der NaWi jeweils 7 ECTS pro Fach zugewiesen sind (3 ECTS jeweils im 1. Abschnitt, 4 ECTS im zweiten Abschnitt), müssen die LVen der allg. pädag. Ausbildung hier aufgeteilt werden.
Wenn du keine 2 Fächer an der NaWi belegst, kannst du hier frei wählen, was du in den Prüfungspass einträgst (da an anderen Fakultäten die allg. pädag. Ausbildung nicht auf dem Prüfungspass ist, sondern einfach auf Vollständigkeit geprüft wird. Bei zwei naturwissenschaftlichen Fächern muss in einem Fach 1 VO/PS mit 2 ECTS für Punkt 2 und 3 im Prüfungspass (2x 1 ECTS = VO/PS mit 2 ECTS) hergenommen werden.
Wichtig: die VO Pädagogik und Psychologie des Kindes- und Jugendalters (hieß früher: VO Einführung in die Entwicklungspsychologie und Pädagogische Psychologie) wird mit jeweils 1 ECTS dem ersten und zweiten Abschnitt zugewiesen.
PS Lehrveranstaltung aus Pädagogik 2 ECTS:
Gebundenes Wahlfach der Pädagogik oder VO Schulentwicklung oder didaktisch kommunikative Fähigkeiten
Lehrveranstaltung aus Pädagogik 1 ECTS (PS/VL/AG):
PS Reflexion eigener Schulerfahrungen
PS: Lehrveranstaltung aus der Pädagogik 1 ECTS:
1 ECTS der VO Einführung in die Entwicklungspsychologie und Pädagogische Psychologie
4 LVen der Folgenden:
2-3 der Folgenden (je nach Stündigkeit, ob 4 oder 2 SSt. je LV)
Darunter ist im Prüfungspass noch der Punkt für die mittlere Exkursion aufgeführt, der aber nicht als Screenshot abgebildet ist. Dort sollte es aber keine Probleme geben, da hier nur mittlere (2-stündige) Exkursionen eingetragen werden können.
Für Soziale, kulturelle und wirtschaftliche Systeme: 3 der folgenden LVen:
ACHTUNG: Die VO Global ungleiche Entwicklung kann hier nur verwendet werden, wenn für § 37.1 die VO Ringvorlesung globale Warenketten im SoSe 2010 absolviert wurde!
Für VU Raumplanung und Raumordnung:
VO Einführung in die Raumplanung
Für EX Regionalanalyse:
Eine der 5-Stündigen Exkursionen (Große Exkursion=
Für VL, UE, SE Regionalanalyse:
VO Regionale Geographie
oder VO Europa zwischen Konvergenz und Divergenz
Für Wirtschaftskreisläufe und Marktprozesse: 2 der folgenden LVen
VO Global ungleiche Entwicklung
VO Ringvorlesung globale Warenketten
VO/UE Wirtschafskreisläufe und Marktprozesse
Für Standorte, Verflechtungen und regionale Disparitäten:
VO Standorte, Verflechtungen und regionale Disparitäten
Für Digitale Information und Kommunikation in Raum, Gesellschaft und Wirtschaft: 1 der folgenden LVen
UE Digitale Information in Raum, Gesellschaft und Wirtschaft
UE Digitale Information und Kommunikation
VU Grundlagen der Geoinformationsgesellschaft
Wir hoffen, dass euch diese Informationen beim Studienabschluss helfen. Alle Infos sind sorgfältig geprüft aber ohne Gewähr.
Für die STV Geographie
Maximilian Wagner
gehört nicht die mittlere Exkursion auch unter §35? Weil dann müsst ma unter diesem § eigentlich nur zB Landschaftsöko, Stadtöko und die mittlere EX, und hätte somit den §35 abgeschlossen, oder?
Nein, die mittlere Exkursion wird extra als Punkt gelistet. Ich hab mir den Punkt aber gespart und bin lieber auf die Dinge eingegangen, wo öfter mal Fragen kommen. Eine mittlere Exkursion kann niemand falsch eintragen.
LG Max
wo finde ich denn die prüfungspässe für die studienkennzahl 456?
lg
http://uni-salzburg.at/index.php?id=60635
LG Max